Anpassungen bei der ISO-20022-pain.001-Meldung

Worum geht es?

Ab dem 18. November 2019 gibt es in der ISO-20022-pain.001-Meldung vier inhaltliche Änderungen. Damit passt sich PostFinance den Neuerungen der SIX Implementation Guidelines auf dem Finanzplatz Schweiz an.

Was heisst das für Sie?

Im pain.001 können optional zusätzliche Informationen angeliefert werden.

Credit Transfer Transaction Information Purpose Code (optional)

In der Vergangenheit wurde ein angelieferter Purpose Code der Zahlung von PostFinance ignoriert. Mit der Einführung der vertraulichen Zahlungen (vgl. Business Rules, Kapitel 4.11 Vertrauliche Zahlungen) wird neu ein angelieferter Purpose Code auf Stufe C-Level in der pain.001-Meldung unterstützt, d. h. in der Einzelbestätigung im XML-Format (camt.054 CWD/SIA) avisiert. Codes sind gemäss ISO-Inventar «Payments External Code Lists» erlaubt. PostFinance führt keine Validierung des angelieferten Purpose Code durch (z. B. Konsistenzprüfung zwischen den Category Purpose Codes auf B-Level und den Purpose Codes auf C-Level). Dieser Code ist nicht relevant für die Verarbeitung der Zahlung.

Regulatory Reporting (obligatorisch für Arabische Emirate, für übrige Länder optional)

Ab Herbst werden Angaben zum Regulatory Reporting unterstützt. Damit wird einer Auslandszahlung gemäss Definition der entsprechenden Regulierungsbehörde eine Auskunft über den Zahlungszweck mitgeliefert. Für bestimmte Länder (Arabische Emirate) ist es Pflicht, Angaben zum Regulatory Reporting anzuliefern. PostFinance unterstützt die angelieferten Informationen und leitet diese im Zahlungsverkehr weiter. In der Einzelbestätigung im XML-Format (camt.054 CWD/SIA) werden die Angaben dem Auftraggeber avisiert. PostFinance führt keine Validierung über den angelieferten Code durch. Die Prüfung wird von der Empfängerbank durchgeführt. Wird der Code nicht geliefert oder ist er fehlerhaft, kann dies zur Retournierung der Zahlung führen.

Strukturierte Referenzen (optional)

Bisher waren strukturierte Referenzen nur bei der Zahlungsart 1 ESR für die ESR-Referenznummer und bei der Zahlungsart 5 Ausland SEPA für die ISO Creditor Reference gemäss ISO 11649 (SCOR) erlaubt. Neu können strukturierte Referenzen für folgende Zahlungsarten verwendet werden. Die Information wird strukturiert weitergeleitet, sofern die Information mit einer ISO-Meldung an die Empfängerbank (Empfänger bei der Bank) oder den Empfänger (PostFinance-Kunde) transportiert werden kann:

  • Zahlungsart 3 IBAN/Postkonto und IID/BIC (sinnvoll ist SCOR und ab QR-Rechnung QRR)
  • Zahlungsart 4 Fremdwährung (sinnvoll ist SCOR-Referenz)
  • Zahlungsart 6 Ausland (sinnvoll ist SCOR-Referenz):

Additional Remittance Information bei strukturierter Referenz (optional)

Bei Zahlungsart 3 IBAN/Postkonto und IID/BIC können zusätzliche Mitteilungen angeliefert werden (140 Positionen). Bei ESR-Zahlungen (Zahlungsart 1) ist es wie bisher möglich, 35 Positionen für die individuelle Auftraggeberreferenz für die Anzeige im E-Finance sowie auf dem Kontoauszug zu nutzen. Die Additional Remittance Information darf nur einmal vorhanden sein und ist nur in Verbindung mit einer strukturierten Referenz zu verwenden. Unstrukturierte Mitteilungen für den Empfänger ohne die Anlieferung einer Referenz müssen wie bisher in 2.99 Unstructured Remittance Information erfasst werden.

PostFinance Mitteilung